Was man über die Wohngebäudeversicherung wissen muss

Das Eigenheim muss ausreichend gegen Schäden abgesichert sein.

Das Eigenheim muss ausreichend gegen Schäden abgesichert sein.

Wer Hauseigentümer ist, sollte eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Sie deckt in der Regel Explosions-, Feuer-, Wasser-, Sturm-, Blitz- und Hagelschäden ab. Meist sind zudem die Folgeschäden mitversichert. Das gilt zum Beispiel, wennnach einem Sturm das Dach abgedeckt wurde und Wasser ins Hausinnere dringt. Die Versicherung zahlt dem Hauseigentümer dann Geld, damit dieser die Schäden beheben kann. Allerdings ist es nicht so, dass jede Wohngebäudeversicherung für jeden Schaden aufkommt, besonders wenn das Haus in einer Gefahrenzone liegt. Immerhin befinden sich in Deutschland 139.000 Häuser in der höchsten Gefahrenklasse, wie das Zonierungssystem Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) angibt.

Wie lässt sich die passende Police finden?

Hauseigentümer können schwereSchäden am Gebäude finanziell ruinieren. Eine Wohngebäudeversicherung schützt sie davor. Doch die angebotenen Policen unterscheiden sich stark in Preis und Leistung. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Tarifen liegen bei mehreren hundert Euro. Deshalb ist es wichtig, einen Versicherungsvergleich durchzuführen, denn eine gute Wohngebäudeversicherung muss nicht teuer sein.

Wer schon eine Wohngebäudepolice hat, sollte einen Wechsel anstreben, wenn sein Tarif zu teuer und die Leistung zu gering ist. Das gilt vor allem, weildie Versicherungen in diesem Jahr drastische Preissteigerungen vorgenommen haben. Die Jahresrechnung fällt bei vielen Versicherungsnehmern deshalb deutlich höher aus als bisher. Wer den höheren Preis nicht akzeptiert, der kann die Versicherung aufgrund des Sonderkündigungsrechts selber kündigen.

Hausbesitzer, die den Anbieter wechseln wollen, aber nicht vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen dürfen, können mit einer dreimonatigen Frist zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Im Versicherungsschein lässt sich nachsehen, wann das Versicherungsjahr abläuft. Einige Verträge binden ihre Versicherungsnehmer für drei oder fünf Jahre. Dann ist eine reguläre Kündigung erst am Endedes vertraglich vereinbarten Zeitraums möglich.

Welche Schäden übernimmt die Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung deckt alle mit dem Gebäude und Nebengebäude fest verbundenen Teile, wie das Mauerwerk, die Türen, Fenster und Treppen ab. Auch Garagen, Gartenhäuser und Geräteschuppen lassen sich darüber abdecken. Auch verlegte Böden, Heizungsanlagen, die Badewanne und die Einbauküche sind im Versicherungsschutz inkludiert. Einige Versicherer springen darüber hinaus bei Graffitischäden und Einbruchschäden ein.

Voraussetzung für die Versicherer ist, dass das Haus und die Nebengebäude in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden, ein Rauchmelder installiert ist und die Hausbesitzer regelmäßige Wartungsarbeiten sowie erforderliche Reparaturen durchführen. Die Policen sichern Leitungswasserschäden durch Rohrbruch oder Frost, Schäden durch Hagel und Sturm, Explosionen, Feuer und Blitzschlag ab.

Welche Schäden deckt die Hausgebäudeversicherung nicht ab?

Nicht mitversichert sind Schäden, die durch einen Kurzschluss entstehen. Zwar ist der Brandschaden versichert, aber der Kurzschlussschaden an einem Gerät nicht. Auch ein entstandener Schaden durch Grundwasser, grobe Fahrlässigkeit oder Krieg sowie Schäden an Möbeln sind mit der Gebäudeversicherung nicht abgedeckt. Wer ein Haus im Rohbau hat, ist ebenfalls nicht ausreichend geschützt, in diesem Fall greift die Bauleistungsversicherung.

Worauf ist bei der Wohngebäudeversicherung zu achten?

Zuerst einmal hängt der Beitrag von der Lage und dem Wert des Eigenheims ab. Hausbesitzer können eine Police wählen, die eine gleitende Neuwertversicherung ist. Das heißt, die Versicherung zahlt nach einem Totalschaden den Wiederaufbau des Gebäudes zu aktuellen Baupreisen. Wichtig ist, dass Kunden auf die Leistungen der Police achten. Diese unterschieden sich von Versicherer zu Versicherer. In der Regel bietet sich der Abschluss von Zusatzleistungen an. Diese Deckungserweiterungen sind sinnvoll und beinhalten unter anderem die Kostenübernahme von Abbruch- und Aufräumung. Denn bei Brand- oder Wasserschäden können für den Abtransport der kaputten Hausteile schnell mehrere tausend Euro zusammenkommen. Weitere Zusatzleistungen, die sich lohnen können, ist die Entsorgung verseuchten Bodens. Hausbesitzer, die eine Solaranlage haben, sollte darauf achten, dass diese in derPolice eingeschlossen ist.

Wie sieht es bei Elementarschäden durch Naturereignisseaus? Schäden, die durch Hochwasser, Starkregen oder Erdbeben entstehen, sind nur in wenigen Wohngebäudeversicherungen mitversichert.Verbraucherzentralen raten deshalb, eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abzuschließen, besonders, wenn das Risiko hoch ist.

Übrigens, Veränderungen am Haus müssen Hausbesitzer sofort dem Versicherer melden. Dazu zählen unter anderem Umbauten und Sanierungen. Auch über Gebäudeveränderungen, die außerhalb des Hauses oder an der Fassade vorgenommen werden, sollte der Versicherer informiert werden. Dies gilt sogar, wenn der Hausbesitzer ein Baugerüst errichtet, um die Fassade zu streichen.

Quelle:

Bild 1: pixabay @ 13902 (CCO Public Domain)